Haftungsausschluss

Haftungsverzichtserklärung MSC Bismark e.V.

Der allgemeine Trainingsbetrieb auf der Strecke des MSC Bismark e.V. ist in den Trainingsregeln verankert. Ein Training findet nur für Gastfahrer gegen Gebühr, unter Beachtung der Trainingsregeln statt. Die Fahrer haben sich bei Einfahrt ins Fahrerlager bei der Anmeldung zu melden und unaufgefordert ihre Trainingsgebühr zu entrichten. Fährt ein Fahrer ohne sich angemeldet zu haben, hat er mit einem Trainingsverbot, einer Geldstrafe oder einer Anzeige zu rechnen. Bei Einfahrt in die Strecke aus dem Fahrerlager darf kein Fahrer auf der Strecke gefährdet oder behindert werden. Auch bei der Ausfahrt ist rechtzeitig durch Handzeichen das Verlassen deutlich zu signalisieren. Auf der Strecke dürfen andere Fahrer weder gefährdet, behindert noch durch unsportliche Fahrweise gefährdet werden. Das Verlassen der Strecke (Umfahren von Pfützen u.ä.), Fahren oder Startübungen in abgesperrten Bereichen und Fahren gegen die Fahrtrichtung ist nicht gestattet. Gefährdende, absichtlich behindernde Fahrweise wird mit Trainingsausschluss geahndet. Bei Stürzen, Unfällen ist umgehend Erste Hilfe zu leisten, sind andere Fahrer zu warnen, bzw. die Trainingsaufsicht zu informieren. Evtl. Einschränkungen der Trainingszeit, Trainingsdauer, der Streckenlänge oder der Streckennutzung (Jugendtraining usw.) können vom MSC Bismark durch ein Vereinsmitglied erlassen werden. Im Fahrerlager ist vorsichtig und langsam zu fahren. Der MSC Bismark behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Trainingsbedingungen vorzunehmen bzw. zu erlassen oder auch das Training abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Zugelassen sind nur Motocross-Motorräder und Cross-Wettbewerbsquads. Alle Fahrer sind verpflichtet, geeignete Schutzkleidung zu tragen. Schutzhelme ECE22-05 sind ohne nachträgliche Änderungen und Beschädigungen zugelassen. Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung (Training) teil. Sie tragen die alleinige zivil- u. strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsverzicht vereinbart wird. Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe sowohl der Haftungsverzichtserklärung als auch der bestätigten Trainingsregeln den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen (Training) entstehen, und zwar gegen – die FIA, FIM, UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Einheitsgemeinde Stadt Bismark, den Grundstückseigentümer, den MSC Bismark e.V., 

ehrenamtliche Helfer und hauptamtliche Mitarbeiter – den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer – Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung (dem Training) in Verbindung stehen – den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen – die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge. – den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (ungezeitetes, gezeitestes Training, warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe dieser Erklärung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Motorräder mit mehr als 96dB(A) 2-Takt bzw. 94 dB(A) 4-Takt (außer Veteranen vor Bj.1990) werden nicht zum Training zugelassen. Der MSC Bismark behält sich das Recht vor eine Geräuschkontrolle entsprechend den technischen Bestimmungen des DMSB durchzuführen. Bei Überschreitung der o. g. Höchstgrenzen muss das Training sofort beendet werden. Bei Unfällen hat umgehend eine schriftliche Unfallmeldung gegenüber dem MSC Bismark zu erfolgen.

Datenschutzerklärung für Gastfahrer

Mit folgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Verein sowie über Ihre Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz:
1. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung durch den Verein ist der Vorstand, vertreten durch den 1. Vorsitzenden erreichbar per E-Mail –
2. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten zu dem Zweck, dabei nur in dem Umfang, wie er sie im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung des Trainings auf unserer Strecke für Nichtmitglieder oder zur Ausübung und Erfüllung der sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten oder Wahrung seiner berechtigten Interessen benötigt. Relevante Daten sind dabei insbesondere Ihre Personalien wie Namen, Adresse, sonstige Kontaktdaten, Bankverbindung, Geburtsdatum. Die Erhebung der Daten erfolgt in der Regel unmittelbar bei Ihnen selbst.
3. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind die datenschutzrechtlichen Erlaubnisnormen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO, soweit erforderlich die Einwilligung des betroffenen Mitglieds.
4. Innerhalb des Vereins erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die diese zur Erfüllung der in Ziffer 2 genannten Aufgaben brauchen. Außerhalb des Vereins werden Ihre Daten weitergegeben an Versicherungen wenn notwendig. Eine Absicht des Vereins, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an internationale Organisationen zu übermitteln, besteht nicht.
5. Die Daten werden durch den Verein solange und in dem Maße verarbeitet, als dies zur Erfüllung der Aufgaben aus Ziffer 2 erforderlich ist. Sind die Daten danach nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig, es sei denn die Weiterverarbeitung ist erforderlich zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen, die bis zu 30 Jahre, im Regelfall jedoch 3 Jahre betragen.
6. Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit (Art. 15 mit 21 DS-GVO). Auskunfts- und Löschungsrechte stehen allerdings, soweit gesetzlich zulässig, unter den Einschränkungen der §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO in Verbindung mit § 19 BDSG).

7. Soweit Ihrerseits eine Einwilligung erteilt worden ist, haben Sie das Recht zum jederzeitigen Widerruf, wobei der Widerruf erst für die Zukunft wirkt und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf davon unberührt bleibt.
8. Im Zusammenhang mit der Nutzung der Strecke im Training sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, andernfalls kann die Zulassung zum Training nicht eingegangen oder Aufrecht erhalten werden.
9. Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen

Ich willige ein, dass Fotos und Videos von meiner Person bei sportlichen Veranstaltungen und zur Präsentation von Mannschaften angefertigt und auf der Facebook-Seite des Vereins veröffentlicht werden dürfen.

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Fotos und Videos mit meiner Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber dem Verein erfolgen.

Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann durch den MSC Bismark e.V. nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Der MSC Bismark e.V. kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung.

Ich wurde ferner darauf hingewiesen, dass trotz meines Widerrufs Fotos und Videos von meiner Person im Rahmen der Teilnahme an Trainings/ Veranstaltungen des Vereins gefertigt und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen.

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